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Rechtsschutzversicherungen sind freiwillige Versicherungen, die im Rechtsfall die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers übernehmen. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie die Kosten für Zwangsvollstreckungen. Muss der Versicherungsnehmer die Kosten des Gegners tragen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten. Die Deckungssumme kann unbegrenzt oder bis zu einer bestimmten Höhe beantragt werden. Bei den Rechtsschutzversicherungen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Die Selbstbeteiligung und die Deckungssummen, aber auch der Bereich, für den sie abgeschlossen werden, bestimmen die Beitragshöhe der Rechtsschutzversicherungen. Rechtsschutzversicherungen sind für verschiedene Bereiche als Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer, Berufsrechtsschutz für Selbstständige und als Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete gewählt werden.

Quelle: www.online-versicherungsbuero.net